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   VK Nordbayern, 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01   

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https://dejure.org/2001,14137
VK Nordbayern, 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01 (https://dejure.org/2001,14137)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01 (https://dejure.org/2001,14137)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 16. November 2001 - 320.VK-3194-38/01 (https://dejure.org/2001,14137)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Nordbayern, 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01
    Das Fehlen einer solchen Erklärung zur Angebotseröffnung führt dann jedenfalls für die Fälle zwingend zum Angebotsausschluss, bei denen ein Nachunternehmereinsatz in erheblicher Größenordnung vorgesehen ist ( OLG Frankfurt am Main 16.05.2000 Az 11 Verg. 1/99 VÜ 2/99 ).
  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Nordbayern, 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01
    Das Fehlen geforderter Angaben und Erklärungen führt dann zum Ausschluss des Angebots, wenn die Ergänzung der fehlenden Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde ( BayObLG Verg 7/99 v. 28.12.1999 ).
  • VÜA Niedersachsen, 05.01.1998 - 34.2-35.66

    Ist die Nichteinreichung des Nachunternehmer-Verzeichnisses ein zwingender

    Auszug aus VK Nordbayern, 16.11.2001 - 320.VK-3194-38/01
    In solchen Fällen sieht auch der von der ASt zitierte Beschluss des VÜA Niedersachsen vom 05.01.1998 ( IBR 1998 S. 283 ) einen Ausschluss des Angebots wegen des Gleichbehandlungsgebotes nach § 8 Nr. 1 VOB/A als zwingend geboten an.
  • VK Thüringen, 27.02.2003 - 216-4002.20-041/02-G-S

    Verpflichtung der Vergabestelle zum Ausschluss eines Angebotes von der zu

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Thüringen, 26.09.2002 - 216-4002.20-018/02-SCZ

    Vergabeverfahren "Bundesautobahn A 9"

    Analog dazu hat die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung entschieden, dass damit die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschritten werden.
  • VK Thüringen, 17.04.2002 - 216-4002.20-008/02-SHL-S

    Ist Krankenhaus GmbH öffentlicher Auftraggeber?

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Thüringen, 29.08.2003 - 216-4002.20-015/03-HIG

    Fehlen der Antragsbefugnis wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Zwingender

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Sachsen, 09.05.2003 - 1/SVK/034-03

    Rüge als Voraussetzung der Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens

    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. VK Nordbayern mit Beschluss vom 16.11.2001, Az. 320.VK-3194-38/01; VK Bund mit Beschluss vom 1.03.2002, Az. VK 1-3/02) können lediglich Teilleistungen von quantitativ ungeordneter Bedeutung an Nachunternehmer vergeben werden, ohne dass dem Auftragnehmer die Eignung abzusprechen ist.
  • VK Thüringen, 20.06.2002 - 216-4002.20-015/02-NDH

    Nachunternehmer-Liste fehlt: Ausschluss zwingend!

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Sachsen, 14.05.2003 - 1/SVK/039-03

    Rechtsverletzung bei berechtigtermaßen ausgeschlossenem Unternehmen?

    Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. VK Nordbayern mit Beschluss vom 16.11.2001, Az. 320.VK-3194-38/01; VK Bund mit Beschluss vom 1.03.2002, Az. VK 1-3/02) können lediglich Teilleistungen von quantitativ ungeordneter Bedeutung an Nachunternehmer vergeben werden, ohne dass dem Auftragnehmer die Eignung abzusprechen ist.
  • VK Thüringen, 18.03.2003 - 216-4002.20-001/03-MHL

    Nebenangebot: Erfordernis der Eindeutigkeit (analoge Anwendung des § 9 VOB/A)

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Thüringen, 26.02.2003 - 216-4002.20-001/03-GRZ

    Unerheblichkeit einer Übererfüllung der Ausschreibungskriterien; Nachträgliche

    Analog dazu die Vergabekammer Nordbayern im Beschluss vom 16.11.2001-Az.:320.VK- 3194-38/01 zum Nachunternehmereinsatz als kalkulationserheblicher Erklärung und der Unzulässigkeit der nachträglichen Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes über eine Aufklärungsverhandlung als die Grenzen des § 24 Nr. 3 VOB/A überschreitend.
  • VK Sachsen, 04.10.2002 - 1/SVK/085-02

    Kriterien für die Eignung eines Bieters

    Nach ständiger Rechtsprechung (U.a. VK Nordbayern mit Beschluss vom 16.11.2001, Az. 320.VK-3194-38/01; VK Bund mit Beschluss vom 1.03.2002, Az. VK 1- 3/02) können jedoch Teilleistungen von quantitativ ungeordneter Bedeutung an Nachunternehmer vergeben werden, ohne dass dem Auftragnehmer die Eignung abzusprechen ist.
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